Versicherungsangebote

Die Stiftung SSO-Services kann gestützt auf den Rahmenvertrag, den sie mit der SWICA abgeschlossen hat, den SSO-Mitgliedern und deren angestelltem Praxispersonal folgende Versicherungslösungen anbieten.

Die Vorteile der Krankentaggeld-Angebote der SSO-Services

    • Schneller Abschluss
    • Bedürfnisgerechte Lösungen
    • Einfache Anpassung im Bedarfsfall

Versicherungsangebote für Krankentaggeld

Die Informationen in diesem Abschnitt gelten nur bis zum 31.12.2021 und werden in Kürze aktualisiert.

Taggeld für Praxisinhaber

Beitritt:
Bis zur Vollendung des 55. Altersjahres möglich.

Versicherbares Taggeld:
Bis maximal CHF 821.92 (entspricht einem Jahreseinkommen von CHF 300’000).
Ab Alter 60 reduziert sich die versicherte Leistung nach 365 Tagen auf die Hälfte.

Erhöhung des versicherten Taggeldes:
Auf CHF 821.92 nur bis Alter 60 möglich. Ab Alter 60 keine Erhöhung mehr möglich.

Wartefristen:
30, 60 oder 90 Tage.

Gedeckte Risiken:
Krankheit oder Krankheit und Unfall.

Leistungsdauer:
Grundsätzlich 730 Tage abzüglich Wartefrist.

Kurz-Taggeld für Praxisinhaber

Höhe des Taggeldes:
Bis maximal CHF 120.- (entspricht einem Jahreseinkommen von CHF 43’800). Kurz- und Normaltaggeld zusammen sind auf max. CHF 821.92 limitiert.

Wartefrist:
30, 60 oder 90 Tage.

Gedeckte Risiken:
Krankheit oder Krankheit und Unfall.

Leistungsdauer:
Grundsätzlich 365 Tage abzüglich Wartefrist (diese Zusatzversicherung erlischt am Ende des Jahres, in dem die versicherte Person das 54. Altersjahr vollendet).

Kurztaggeld für Assistenten

Höhe des Taggeldes:
Bis maximal CHF 240.- (entspricht einem Jahreseinkommen von CHF 87’600.-.

Wartefrist:
30, 60, oder 90 Tage

Gedeckte Risiken:
Krankheit oder Krankheit und Unfall.

Leistungsdauer:
Grundsätzlich während 365 Tagen abzüglich Wartefrist (diese Taggeldversicherung erlischt am Ende des Jahres, in dem die versicherte Person das 54. Altersjahr vollendet).

Lohnentschädigung für Arbeitnehmer

Entschädigung:
80 % des anrechenbaren AHV-Lohnes.

Wartefrist:
2, 7, 14, 30 oder 60 Tage.

Gedeckte Risiken:
Krankheit (Unfall über obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers abgedeckt!).

Leistungsdauer:
Grundsätzlich während 730 Tagen abzüglich Wartefrist bei Krankheit.

Taggeld für Ehegatten

Beitritt:
Bis zur Vollendung des 60. Altersjahres möglich. Höhe des Taggeldes:CHF 98.63 (entspricht einem Jahreseinkommen von CHF 36’000).

Wartefrist:
30, 60 oder 90 Tage.

Gedeckte Risiken:
Krankheit oder Krankheit und Unfall.

Leistungsdauer:
Grundsätzlich während 730 Tagen abzüglich Wartefrist. Ab Alter 60 reduziert sich die versicherte Leistung nach 365 Tagen auf die Hälfte.

Formulare

Leistungsfälle

Bitte folgend Sie dem Link auf die Website der SWICA und füllen Sie das Online-Formular aus.

🔗 Arbeitsunfähigkeitsmeldung

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