Unfallversicherung
Selbständigerwerbende müssen alle ihre Arbeitnehmer (inkl. Lehrlinge) gegen Unfall versichern. Mitarbeitende Familienmitglieder des Selbständigerwerbenden sind ebenfalls obligatorisch versichert, wenn sie einen Barlohn beziehen und/oder AHV-Beiträge entrichten. Personen, die einem Nebenerwerb nachgehen, sind für diese Tätigkeit dann obligatorisch zu versichern, wenn auf den ausbezahlten Löhnen AHV-Beiträge erhoben werden.
Die Versicherungsleistungen werden bei Berufs- und Nichtberufsunfällen gewährt. Berufskrankheiten sind den Berufsunfällen gleichgestellt. Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei keinem Arbeitgeber 8 Stunden erreichen, sind nur gegen Berufsunfälle versichert. Für diese Personen gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg ebenfalls als Berufsunfälle.
Freiwillige Versicherung gemäss UVG
Selbständigerwerbende und ihre nicht obligatorisch versicherten mitarbeitenden Familienmitglieder können sich aufgrund besonderer Vereinbarung freiwillig versichern lassen.