Taggeldversicherung:

Der Schutz vor dem mittelfristigen Einkommensausfall zum günstigen Kollektivtarif!

Als Arbeitgeber sind Sie gemäss Obligationenrecht verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern auch dann den Lohn auszurichten, wenn diese beispielsweise in Folge Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert sind. Mit der Anzahl der Dienstjahre steigt auch die Dauer Ihrer Lohnfortzahlungspflicht, die in den SSO-Standardverträgen ausdrücklich geregelt wird. Ihre Lohnfortzahlungspflicht können Sie mit Ablauf der vereinbarten Wartefrist auf die freiwillige kollektive Krankentaggeldversicherung zu Gunsten Ihrer Arbeitnehmer überwälzen. Gleichzeitig bieten Sie damit Ihren Arbeitnehmern einen längeren Versicherungsschutz. Die Prämien werden zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern hälftig geteilt.

Falls Sie selbst als Selbständigerwerbende(r) arbeitsunfähig werden: Wer übernimmt Ihre Unkosten? Die Invalidenrenten aus 1., 2. und/oder 3. Säule setzen in der Regel erst nach einer Wartefrist von 12 oder 24 Monaten ein. Um bis dahin eine Versicherungslücke zu vermeiden, schliessen Selbständigerwerbende eine Taggeldversicherung mit einer Laufzeit von grundsätzlich zwei Jahren ab. Mit einem fixen Taggeld werden damit die wirtschaftlichen Folgen einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit gemeistert.

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