Plan Plus

Die Sparbeiträge richten sich nach den Ansätzen des BVG-Obligatoriums. Einkommensteile über dem oberen Grenzbetrag gemäss BVG sind nicht versichert. Die Invalidenrente kann in der Höhe von 40% oder 50% des versicherten Einkommens gewählt werden.
Vorteile des Plan Plus
- kontinuierlicher Vermögensaufbau
- mittlere Risikoleistungen
- geeignet für Arbeitgeber und/oder deren Personal in der Lebensmitte