Plan Plus

Die Sparbeiträge richten sich nach den Ansätzen des BVG-Obligatoriums. Einkommensteile über dem oberen Grenzbetrag gemäss BVG sind nicht versichert. Die Invalidenrente kann in der Höhe von 40% oder 50% des versicherten Einkommens gewählt werden.

Vorteile des Plan Plus

  • kontinuierlicher Vermögensaufbau
  • mittlere Risikoleistungen
  • geeignet für Arbeitgeber und/oder deren Personal in der Lebensmitte